Archiv für Juni 2017

Endbericht zur theoretischen Fundierung der regionalen Grünstromkennzeichnung veröffentlicht

Würzburg, 23. Juni 2017

Das Umweltbundesamt hat heute den von den Projektpartnern HIC Hamburg Institut Consulting und Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen des Projekts „Theoretische Fundierung der regionalen Grünstromkennzeichnung in Deutschland“ erstellten Endbericht veröffentlicht.

Endbericht

Juni-Ausgabe 2017 von info| Stiftung Umweltenergierecht erschienen

Würzburg, 23. Juni 2017

Die Juni-Ausgabe von info| Stiftung Umweltenergierecht, dem vierteljährlichen Newsletter der Stiftung, ist erschienen. Schwerpunktmäßig geht es in dieser Ausgabe um die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Windenergie und eine Einordnung der neuen Regelungen.

Zum Pdf der aktuellen Ausgabe

Vortrag zu EU-Politiken für erneuerbare Energien im Verkehrssektor

Berlin, 21. Juni 2017

Im Rahmen der Veranstaltung „Biokraftstoffe: Verbrannt oder verkannt?“ hat Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) heute in Berlin den aktuellen und künftigen Rechtsrahmen der EU für erneuerbare Energien im Verkehrssektor vorgestellt. In seinem Vortrag „Brüsseler Politik für Erneuerbare Energien im Verkehrssektor: Bremsklotz oder Marktkorrektiv?“ ist er v.a. auf die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie von 2009 für Biokraftstoffe und die Vorschläge von Kommission und EU-Parlament für den neuen Rechtsrahmen ab 2020 eingegangen. Weitere Themen der Tagung, die von der Agentur für Erneuerbare Energien veranstaltet wurde, waren die Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen und der methodische Zugriff auf sog. indirekte Landnutzungsänderungen durch den Anbau von Energiepflanzen.

Vortrag zur SINTEG-Verordnung

Quickborn, 14. Juni 2017

Im Rahmen der Partnerversammlung des SINTEG-Konsortiums Norddeutsche EnergieWende (NEW 4.0) hat Oliver Antoni heute einen Vortrag mit dem Titel „Die SINTEG-V: Chancen und Gestaltungspotentiale für zukünftige regulatorische Bedingungen“ gehalten. Mit dem Vortrag informierte Oliver Antoni die Partner des Konsortium über die im Mai beschlossene Verordnung zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“.

Stiftung mit Vortrag zum Netzzugang bei Legal Working Group der World Wind Energy Association vertreten

Malmö/Würzburg, 12. Juni 2017

Am Rande der World Wind Energy Conference, diesmal zu Gast im schwedischen Malmö, tagte heute die Legal Working Group der World Wind Energy Association. Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) hielt dort den Vortrag „Grid access for renewable energy in the ‚winter package‘ of the European Commission – Redispatch, curtailment and compensation for future projects from 2020 on”, in dem er die Studie der Stiftung zum Vorrang erneuerbarer Energien im jüngsten Energiepaket der EU vorstellte. Weitere Themen der Sitzung, an der Juristinnen und Juristen aus Australien, Brasilien, Kanada, der Schweiz, Frankreich, Rumänien, Irland, Finnland, Schweden und Deutschland teilnahmen, waren u.a. die erste Ausschreibungsrunde für Wind an Land in Deutschland, die Marktentwicklung in Finnland und Schweden sowie die neuen europäischen Vorgaben für die Netzregulierung.

Bundestagsausschuss hört Thorsten Müller als Sachverständigen zur Weiterentwicklung der EEG-Ausschreibungen

Berlin, 1. Juni 2017

Die ersten Ausschreibungsrunden des EEG 2017 sind gerade erst durchgeführt worden und von den bezuschlagten Anlagen sind noch keine verwirklicht. Trotzdem ging es im Bundestag jetzt schon um die Weiterentwicklung des Ausschreibungsdesigns. Denn im EEG 2017 sind erste Elemente einer „technologieneutralen“ Ausschreibung angelegt. Mit den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen und PV-Anlagen gem. § 39i EEG 2017 sollen ab Mai 2018 erste Pilotverfahren durchgeführt werden. Die Bundesregierung hat dazu kürzlich die erforderliche Rechtsverordnung nach § 88c EEG 2017 beschlossen, die noch der Zustimmung des Bundestages bedarf.

Am 1. Juni 2017 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie daher eine Sachverständigenanhörung durchgeführt, um den Bundestagsbeschluss vorzubereiten. Thorsten Müller war dazu als einer von vier Sachverständigen geladen und konnte die Forschungsergebnisse der Stiftung präsentieren.

Einen Schwerpunkt bildeten dabei die beihilferechtlichen Grundlagen der Entwicklung. „Es ist wichtig zu wissen, dass ‚technologieneutrale‘ Ausschreibungen nach der Systematik der EU-Kommission die Regel sind und die in Deutschland als Regelfall vorgesehenen spartenspezifischen Ausschreibungen für die verschiedenen erneuerbaren Energien die Ausnahme darstellen“, fasst Thorsten Müller die zentrale beihilferechtliche Weichenstellung zusammen. Von diesem in den Umweltschutz- und Energie-Beihilfeleitlinien der EU-Kommission (kurz: UEBLL) enthaltene Regel-Ausnahme-Verhältnis kann zwar unter bestimmten Ausnahmen abgewichen werden. Die Begründungslast und damit letztlich die politische Durchsetzbarkeit liegt dann aber beim Mitgliedstaat, der abweichen will.

Weitere wichtige Punkte der Stellungnahme von Thorsten Müller waren die Verteilernetzkomponente, die begrenzten Fähigkeiten des Rechts zur technologieneutralen Steuerung und die beschränkte Aussagekraft der Pilotausschreibungen. Im Rahmen der Anhörung konnte Thorsten Müller nicht nur auf die erst wenige Tage alten Erkenntnisse aus der Frühjahrstagung der Stiftung Umweltenergierecht zurückgreifen, sondern auch auf langjährige Arbeiten aufbauen.

Vortrag zur ersten Ausschreibungsrunde für Wind an Land in Dessau

Dessau, 1. Juni 2017

Im Rahmen der Veranstaltung „Windenergie in Sachsen-Anhalt – Bürgerenergieprojekte erfolgreich umsetzen“ hat Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) heute einen Vortrag zu den „Auswirkungen des EEG 2017 auf die Windbranche und die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde“ gehalten. Im Mittelpunkt der anschließenden Diskussion stand die Frage, wie ein großvolumiges „Zubauloch“ bei Wind an Land durch weitere Zuschläge an Gebote ohne BImSchG-Genehmigung vermieden werden kann. Die Veranstaltung wurde organisiert von der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) in Kooperation mit der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) und dem Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen-Anhalt sowie der ENERCON GmbH.