Frank Sailer hat heute auf Einladung der ARGE Netz auf dem Workshop „Betrieb von Windenergieanlagen außerhalb der EEG-Förderung“ die genehmigungsrechtlichen Aspekte des Weiterbetriebs erläutert. In seinem Vortrag mit dem Thema „Genehmigungsrechtliche Voraussetzungen für einen Weiterbetrieb von Windenergieanlagen (Bau- und Immissionsschutzrecht)“ erläuterte er die rechtlichen Unterschiede zwischen Weiterbetrieb und Repowering, zeigte die Reichweite der BImSchG-Genehmigung auf und ging auf Aspekte wie Typenprüfung, Ermüdungsfaktoren, Weiterbetriebsprüfung und Standsicherheitsnachweis ein. Schließlich zeigte er auf, was im Falle von Anlagenoptimierungen und -änderungen aus Genehmigungssicht zu beachten ist (z.B. Updates, Betriebszeiten, Ersatzbau, Typenwechsel).
Archiv für Januar 2017
Vortrag zum Verhältnis des europäischen und deutschen Energierechts am Beispiel des Winterpakets
Berlin, 23. Januar 2017
Im Rahmen der Berlin Lectures on Energy der Initiative on Energy Law and Policy der Bucerius Law School und des Forums für Zukunftsenergie hat Thorsten Müller heute den Vortrag „Wie weit reicht der Einfluss Brüssels auf das deutsche Energierecht? – Ein rechtswissenschaftlicher Impuls“ gehalten. Darin stellte er die Entwicklungslinien des europäischen Sekundärrechts im Energiebereich und dessen Einfluss auf die Rechtsentwicklung in Deutschland dar. Im Mittelpunkt standen dabei die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission im sog. Winterpaket.
Gutachten zu Beratungsauftrag für EU-Kommission erschienen
Würzburg/Brüssel, 19. Januar 2017
Am 30. November 2016 hat die EU-Kommission ihr Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ veröffentlicht und darin insbesondere Vorschläge für neue Rechtsakte gemacht, die bis zum Jahr 2030 den europäischen Rechtsrahmen für erneuerbare Energien, die Erreichung der 2030-Energie- und Klimaziele sowie die Governance der Energieunion bilden werden. Zur Vorbereitung dieser Vorschläge hatte die Kommission ein Konsortium unter der Leitung des Energy Research Centre of the Netherlands (ECN) mit der Erstellung eines Gutachtens über die Folgenabschätzung einer neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie unter dem Titel „Study on the impact assessment for a new Directive mainstreaming deployment of renewable energy and ensuring that the EU meets its 2030 renewable energy target“ beauftragt. Die Stiftung Umweltenergierecht hat in diesem Projekt die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Ausgestaltung neuer Handlungsinstrumente für die Erreichung des Erneuerbaren-Ziels bis zum Jahr 2030 untersucht. Das Gutachten ist nunmehr von der EU-Kommission veröffentlicht worden und kann auf unserer Projektseite „Mainstreaming RES“ heruntergeladen werden.
Thorsten Müller stellvertretender Leiter des Arbeitspaketes 5 „Markt und regulatorische Bedingungen“
Hamburg, 18. Januar 2017
Heute hat Thorsten Müller erstmalig am turnusmäßigen Treffen der Leiter der Arbeitspakete des SINTEG-Vorhabens „Norddeutsche EnergieWende 4.0“ (NEW 4.0) teilgenommen. Er wird zukünftig als stellvertretender Leiter des Arbeitspaketes 5 „Markt und regulatorische Bedingungen“ mitwirken und auf diese Weise zusätzlich zu den weiteren Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen des Vorhabens zum Gelingen des Gesamtprojektes beitragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Projektseite und der Internetpräsentation des Projektes.
Aufnahme der Lehrtätigkeit an der Leuphana Universität Lüneburg im Rahmen des Studien- und Dissertationsprogramms Umweltenergierecht
Lüneburg, 13./14. Januar 2017
Mit der Lehrveranstaltung „Einführung in das Umweltenergierecht“ hat Thorsten Müller heute eine weiteres Modul des Studien- und Dissertationsprogramms der Stiftung Umweltenergierecht gestartet. Im Rahmen des neu an der Leuphana Universität Lüneburg angebotenen Master Umweltrecht: Nachhaltigkeitsrecht – Energie, Ressourcen, Umwelt (LL.M.) wirkt die Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen der Lehre mit.
Der Lehrauftrag erstreckt sich auf 32 Semesterwochenstunden und umfasst insgesamt noch die drei weiteren Einheiten
- „Europäisches Umweltenergierecht“
- „Recht der erneuerbaren Energien“ und
- „Recht der Energiereduktion“.
Abschlussbericht zum Vorhaben „Instrumente für eine verbesserte räumliche Steuerung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien“ (IRSEE) erschienen
Würzburg/Berlin, 13. Januar 2017
Gemeinsam mit dem Institut für nachhaltige Energie- und Ressourcennutzung (INER) hat die Stiftung Umweltenergierecht Ende Dezember 2016 das durch das Bundeswirtschaftsministerium geförderte Vorhaben „Instrumente für eine verbesserte räumliche Steuerung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien“ (IRSEE) abgeschlossen. In dem Vorhaben wurden die auf die räumliche Verteilung von Erneuerbare-Energien-Anlagen wirkenden Faktoren und die daraus folgenden Auswirkungen der heutigen Steuerungsmechanismen untersucht und bewertet. Auf dieser Grundlage wurden zudem Lösungsansätze entwickelt, um zukünftig eine sachgerechte räumliche Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien zu ermöglichen.
Vortrag zum Winterpaket der EU-Kommission
Oldenburg, 11. Januar 2017
Auf Einladung der Bremer Landesbank hat Thorsten Müller heute den Vortrag „Zur Zukunft des europäischen Rechtsrahmens für den Ausbau der erneuerbaren Energien“ gehalten. Die Präsentation fand im Rahmen eines Vortrags- und Diskussionsabends der Bremer Landesbank am Oldenburger Standort statt.